Praxisfälle
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) hat den gesetzlichen Auftrag zur Beobachtung der österreichischen Rechtspflege und Verwaltung sowie zur Dokumentation und Veröffentlichung maßgeblicher Wahrnehmungen. Dabei handelt es sich um Wahrnehmungen aus der beruflichen Praxis der rund 7.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und der ca. 2.300 Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter.
Die gesammelten Praxisfälle stellen nicht nur einen wichtigen Anhaltspunkt für die Rechtsstaatlichkeit Österreichs dar. Vielmehr sollen diese Berichte aufzeigen, wo es Fehler und Defizite zu beheben gilt, und Verbesserungen auf dem Gebiet der Rechtspflege und Verwaltung initiieren. Die Beobachtungen der Rechtsanwaltschaft stellen einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit dar.