Gesetzgebung

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) ist regelmäßig mit zahlreichen Verordnungs- und Gesetzesentwürfen befasst. Österreichs Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen immer, wenn es der Gesetzgebungsprozess ermöglicht, mit ihrem Wissen und ihrer Expertise zur Verfügung. Bedauerlicherweise sind die Bedingungen im Gesetzgebungsprozess nach wie vor nicht ideal. Immer wieder geben viel zu kurze Begutachtungsfristen oder gar nicht durchgeführte Begutachtungen Grund zur Sorge.

Hinzu kommt, dass manche Entwürfe Regelungen beinhalten, die mit den Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaates unvereinbar sind. So wie die Rechtsanwaltschaft bei jeder Gelegenheit für den Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eintritt, fordert sie im gleichen Maße, dass auch die Legislative selbst im Rahmen der Gesetzgebung den Grund- und Freiheitsrechten der und des Einzelnen noch stärkere Beachtung schenkt.

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