Fehlende Kapazitäten am BG Klagenfurt
Eine Kollegin aus Kärnten berichtet von einem Verfahren vor dem BG
Klagenfurt. Der Vater brachte beim Gericht einen Antrag auf gemeinsame Obsorge und Änderung des Aufenthaltsortes des minderjährigen Kindes ein. Die Kollegin vertritt die Mutter und haben sie sich gegen den Antrag ausgesprochen. Es wurde aber auch darauf hingewiesen, dass die Festlegung eines vom Gericht festgelegten Kontaktrechtes zielführend wäre.Üblicherweise wird von der zuständigen Richterin bzw. dem zuständigen Richter eine Verhandlung anberaumt. Besonders in diesem Fall wäre eine solche voraussichtlich zielführend gewesen, da die Mutter davon ausging, dass das Ziel des Vaters mehr ein regelmäßiges und allenfalls weiteres Kontaktrecht zum minderjährigen Kind war, als eine Änderung des Aufenthaltsortes.
Das Gericht hat jedoch keine Verhandlung anberaumt, sondern mitgeteilt, dass die für den Akt eigentlich zuständige Richterin bereits seit längerer Zeit in Krankenstand sei und man nicht wisse, wann sie wieder zurückkomme. Die Vertretungskapazitäten seien ausgeschöpft. Der Akt werde deshalb unmittelbar der Clearing-Stelle übermittelt.
Dies führt zu einer immensen Verzögerung des Verfahrens, da das Einlangen eines Clearing-Berichtes abgewartet und sodann erst die Verhandlung durchgeführt sowie danach (unter Umständen) eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden kann.
Es kann nicht sein, dass bei langen Krankenständen, deren Dauer bzw. Ende nicht absehbar ist, Akten einfach an die Clearing-Stelle bzw. die Familiengerichtshilfe weitergeleitet werden. Einerseits ist es nicht Aufgabe dieser Stellen, als „Auffangnetze“ für Personalprobleme in der Justiz zu dienen, andererseits könnte allenfalls in einem gemeinsamen Gespräch vor Gericht bereits eine rasche und einvernehmliche Lösung zwischen den Eltern erzielt werden.